GEBÜHRENORDNUNG
Die Behandlung in meiner Praxis ist grundsätzlich eine Privatleistung. Mein Honorar ist unabhängig von der Erstattung durch die jeweilige Krankenversicherung, vom Patienten zu begleichen. Die Behandlungskosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Wenn Sie privat krankenversichert, zusatzversichert und/oder beihilfeberechtigt sind, können Heilpraktiker-Leistungen erstattet werden, sofern Ihr Vertrag diese Leistungen abdeckt.
Bitte klären Sie im Vorfeld der ersten Terminvereinbarung, ob und in welchem Umfang eine solche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu Ihren Vertragsleistungen zählt.
Gesetzlich Versicherte tragen die Behandlungskosten der Heilpraktikerleistungen selbst: Sie haben jedoch die Möglichkeit meine Honorarrechnung der Steuererklärung beizufügen.
Mein Honorar wird i.d.R. nach jeder Sitzung in bar beglichen. Sie erhalten eine Quittung und nach jedem Behandlungszyklus eine gemäß dem GebüH Verzeichnis spezifizierte Rechnung.
Der Umfang einer Ernährungstherapie ist individuell unterschiedlich und variiert je nach Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und Ernährungsziel des Patienten.